Das katholische Kirchenrecht beschäftigt sich im zweiten Titel des vierten Buches mit »Heiligen Zeiten«. Dort geht es im ersten Kapitel um »Feiertage« (Canones 1246–1248).
In gleicher Weise wie die Sonntage sind die dort genannten, gebotenen Feiertage zu halten. Um den verschiedenen Gebräuchen und Traditionen in einzelnen Ländern Rechnung zu tragen, können die Bischofskonferenzen einzelne Feiertage aufheben oder auf einen Sonntag verlegen (c. 1426 §2).
An diesen gebotenen Feiertagen gilt die Sonntagspflicht. Das bedeutet, daß die Gläubigen an der Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet sind.
Can. 1248 — § 1. Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
Die Deutsche Bischofskonferenz ist der Möglichkeit, einzelne Feiertage aufzuheben oder zu verlegen in der Partikularnorm Nr. 15 nachgekommen. In dieser Norm werden zudem die „zweiten Feiertage“, also der zweite Weihnachtstag, Ostermontag und Pfingstmontag, als »kirchlich gebotene Feiertage« festgelegt. Diese Festlegung bedeutet, daß für Katholiken an den Tagen die Sonntagspflicht besteht. Gerade der Pfingstmontag ist allerdings, wie eine kurze Internetsuche zeigt, inzwischen zu einem beliebten Tag für ökumenische Gottesdienste geworden. Auch andere, besondere Gottesdienstformen werden am Pfingstmontag gepflegt.
Im Pastoralverbund Balve-Hönnetal wird seit einigen Jahre eine umstrittene Sternwallfahrt am Pfingstmontag durchgeführt. Die Idee dabei ist, daß sich die Gläubigen aus den verschiedenen Gemeinden (sternförmig) auf den Weg mache, um sich dann an einem zentralen Ort zu treffen, um dort gemeinsam die heiligen Messe zu feiern. Alle anderen Messen im Pastoralverbund fallen aus. Der zentrale Ort ist irgendwo eine freie Fläche im Pastoralverbund. Niemals ist es eine Kirche. Mal ist es eine Industriehalle, mal ein Reitplatz oder ähnliches. Der Gedanke, sich gemeinsam auf den Weg zu machen, ist in der Theorie nicht schlecht. Die Praxis sieht allerdings anders aus. In den vergangenen Jahren waren es bis zu 1000 Gläubige, die diesem Aufruf folgten; im letzten Jahr, als gleichzeitig eine (Nach)Primiz gefeiert wurde, waren es rund 800.
In diesem Jahr hatten die Verantwortlichen sich was Neues überlegt. Der zentrale Ort lag diesmal nicht im Pastoralverbund, sondern im rund 30km entfernten Neheim. Dieser Ort ist der Geburtsort von Franz Stock, dessen Wanderausstellung schon in der Balver Kirche zu sehen war. Die Gläubigen sollten sich also auf die Spuren von Franz Stock begeben, dessen Seligsprechungsverfahren mit offenem Ende vor rund zwei Jahren in Rom eröffnet wurde.
Die Wallfahrt wurde ein großer Flop. „Der Westen“ titelt »Wallfahrt lockt nur wenige Balver nach Neheim«, wobei das Wort „wenige“, wenn man es in Zahlen ausdrückt, in diesem Fall »weniger als 100« bedeutet. Der Pastoralverbund hat rund 10.000 Katholiken, so daß weniger als 1% dem Ruf nach Neheim folgten. Als hätte die Verantwortlichen schon so etwas vermutet, fielen in diesem Jahr nicht alle Messen aus, sondern es gab neben der Messe in Neheim immerhin noch eine einzige Sonntagsabendmesse im Pastoralverbund.
Aus diesem Desaster könnte man lernen, daß das Konzept der Sternwallfahrt vielleicht doch nicht so gut ist. Könnte man – Muß man aber nicht. Die Verantwortlichen haben noch in Ass im Ärmel und sich für nächstes Jahr etwas besonderes überlegt.
»Christen wollen Pfingsten 2017 ihre Gemeinsamkeiten feiern«, titelt schon heute die Zeitung. Es soll einen ökumenischen Gottesdienst geben, der bei der Firma „Balver Zinn“ abgehalten wird. Pastor Bischoff hat sich offenbar schon umgehört, denn er kann der Zeitung schon jetzt sagen: »Was wir bisher gehört haben, kommt die Idee eines ökumenischen Gottesdienstes im nächsten Jahr sehr gut an.« Auch der evangelische Religionsdiener ist von der Idee angetan. Immerhin feiern die evangelischen Christen ja im kommenden Jahr 500 Jahre Kirchenspaltung. Wieso er bei der Feiergelegenheit auf die Idee kommt, daß man »ein starkes Zeichen der Gemeinsamkeit setzen« könnte, ist logisch nicht klar.
Es reicht den Verantworlichen auch nicht, daß die Gläubigen aus dem eigenen Pastoralverbund zu dem Gottesdienst kommen, sondern auch Christen aus Neuenrade (Bistum Essen) sind eingeladen.
Bleibt zu hoffen, daß die Verantwortlichen nicht vergessen, den katholischen Gläubigen mitzuteilen, daß sie mit Teilnahme an der ökumenischen Veranstaltung ihre Sonntagpflicht nicht erfüllen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat 1994 eine bis heute gültige »Erklärung bezüglich ökumenischer Gottesdienste« herausgegeben, in der es heißt:
5. Da die sonntägliche Eucharistiefeier für das christliche Leben und den Aufbau der christlichen Gemeinde einen unverzichtbaren Wert hat, können ökumenische Gottesdienste sie nicht ersetzen. Diese haben deshalb stets einen Ausnahmecharakter. Ökumenische Gottesdienste dürfen nicht dahin führen, dass in einer Gemeinde an einem Sonntag keine Heilige Messe gefeiert werden kann. Die katholischen Christen dürfen durch die Teilnahme an einem ökumenischen Gottesdienst nicht in einen Konflikt mit dem Sonntagsgebot gebracht werden.
Noch ist ein Jahr Zeit, sich dort im Pastoralverbund vernünftigen Lösungen zu überlegen.