Zwischen Sonntagspflicht und Ökumene
Das katholische Kirchenrecht beschäftigt sich im zweiten Titel des vierten Buches mit »Heiligen Zeiten«. Dort geht es im ersten Kapitel um »Feiertage« (Canones 1246–1248).
Das katholische Kirchenrecht beschäftigt sich im zweiten Titel des vierten Buches mit »Heiligen Zeiten«. Dort geht es im ersten Kapitel um »Feiertage« (Canones 1246–1248).
Seit Urzeiten haben die Menschen ihren verstorbenen Angehörigen und Freunden gedacht. Im vorchristlichen Rom wurden zum Beispiel diese Gedenktage (Parentalia) vom 13.–22. Februar gefeiert.